1. Dez. 2025

Regionalbudget 2026 – Gemeinsam gestalten wir Zukunft!

Mit dem Regionalbudget 2026 unterstützt die Kreuzbergallianz Projekte, die unsere Orte lebendiger, nachhaltiger und schöner machen. Reiche dein Projekt ein und gestalte mit uns die Zukunft unserer Region!

Bis zum 15.01.2026 können Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Projektanträge für das Regionalbudget 2026 werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die besten Projektideen erhalten zeitnah die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und müssen dann bis zum 20. September 2026 umgesetzt werden.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der Kreuzbergallianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Außerdem sollten Sie den folgenden Auswahlkriterien entsprechen:

• Allianzübergreifend

• Besonders nachhaltig

• Stärkung der regionalen Identität

• Stärkung vorhandener und Schaffung neuer Netzwerke

• Nutzung von zentralen Stärken und Potenzialen der Region

• Stärkung und Ausbau bürgerschaftlichen Engagements

• Schaffung von Barrierefreiheit und Inklusion

• Klima-/Umweltschutz, Biodiversität, Natur- und Kulturerbe

• Innovation, Vorbildcharakter für die Region u. darüber hinaus

• Schaffung von Naturerlebnismöglichkeiten

Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, sind nicht förderfähig.

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Alle Dokumente für Ihre Antragsstellung

Zur Beantragung des Regionalbudgets sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden und die Hinweise in den hier abrufbaren Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2026 zu beachten.

• Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2026 (Beantragung)

• Durchführungsnachweis Regionalbudget 2026 Kleinprojektträger

• Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten

• Formulare und Merkblätter De Minimis Beihilfen Gewerbe 

• Förderprogramm Regionalbudget – Internetauftritt StMELF

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: